Umweltfoerderung.at
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Förderung Privatpersonen in Österreich
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Onlineantrag für private Ladeinfrastruktur stellen
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Förderfähige Ladestationen und Ladekabel - enercab smart ist auch förderfähig
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Förderung Betriebe in Österreich
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Registrierung BEV, FCEV nur für Taxis, soziale Einrichtungen, etc.
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Registrierung E-Nutzfahrzeuge und E-Kleinbusse
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Registrierung E-Moped, E-Motorrad, E-Leichtfahrzeug
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Registrierung Ladeinfrastruktur
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Umstieg auf Ökostrom
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Leitfaden für Privatpersonen
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Leitfaden für Betriebe
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Förderfähige Ladestationen für Betriebe
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich der/die AntragstellerIn zunächst registrieren. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.03.2024, möglich.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Fahrzeug/Ihre Ladeinfrastruktur reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges / die Lieferung und gegebenenfalls Installation Ihrer Ladeinfrastruktur und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.
Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung enthalten. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist eine Depotzahlung bzw. Vorauszahlung zumindest in der Höhe der Förderung (netto) erforderlich.
Ist das Fahrzeug bereits angemeldet und Sie haben alle Unterlagen, können Sie die Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchführen.
Kontakt zur Förderstelle:
Serviceteam E-Mobilität
T: 01/31 6 31-733
F: 01/31 6 31-104
e-mobilitaet@kommunalkredit.at
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Bedingung für die Förderung ist entweder der Bezug von Ökostrom wenn man zu Hause oder im Betrieb laden will. Ein Strompreisvergleich zahlt sich aus!
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Oder wer zu Hause nicht laden kann, weist den Bezug nach indem er sich z.B. eine Ladekarte eines der österreichischen Netzbetreiber holt.
Alle Angaben ohne Gewähr!
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